1286. doch zwischen Juli 16. und August 1. o. T. (Breslau.)

Herzog Heinrich antwortet auf Vorstehendes, er könne die Schlösser nicht einfach dem Bischofe restituiren, weil sonst der Bischof, wenn der Vergleich nicht zu Stande käme, dieselben des Herzogs Feinden übergeben könne, doch wolle der Herzog einige Breslauer Domherren, Söhne seiner Barone, ernennen, und der Bischof möge einige andre ernennen, welche dann gemeinsam die Schlösser bis zum Austrag der Sache haben sollten, ebenso sollten Canoniker, von beiden Parteien ernannt, die vorläufige Verwaltung des Zehnten besorgen. Auf die andern Punkte antwortete er so gut wie Nichts.

Augef. bei Stenzel, Bisthumsurk. 190.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.